Seit dem 24.09.2026 gelten neue Regeln für die Heizungsförderung: Für den Einbau einer modernen Wärmepumpe erhältst Du bis zu
70 % Förderung (in Worten siebzig Prozent), in bestimmten Fällen sogar bis zu
80 %. Förderfähig sind Kosten bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit. Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:
- Grundförderung (30 %)
Für jede förderfähige Wärmepumpe bekommst Du einen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus (16 %)
Wenn Du als selbstnutzender Eigentümer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (egal wie alt) oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- bzw. Biomasseheizung austauschst, gibt es zusätzlich 16 % Zuschuss. Wichtig: Ab dem 01.02.2027 sinkt dieser Bonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.
- Einkommensbonus (10 bis 40 %)
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 € erhalten einen gestaffelten Bonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöhen sich diese Grenzen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag).
Insgesamt kannst Du so bis zu
19.600 € Förderung für Deine neue Wärmepumpe bekommen. Bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) sind sogar bis zu
22.400 € drin.