Wer in Melle auf eine Wärmepumpe umsteigt, kann aktuell mit bis zu
70 % Förderung rechnen, in der untersten Einkommensstufe sogar mit bis zu 80 %. Als Nebenbedingung gilt: Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 € begrenzt. Die Förderung setzt sich aus diesen Komponenten zusammen:
- Grundförderung: 30 % für jedes Vorhaben
Ob selbst bewohnt oder vermietet, ob Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung: Beim Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe erhältst du 30 % der förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für den frühen Tausch
Selbstnutzende Eigentümer bekommen 16 % zusätzliche Förderung, wenn sie eine intakte Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Bei Gas- und Biomasseheizungen muss die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegen.
- Einkommensbonus: 10 bis 40 % je nach Haushaltseinkommen
Für selbst bewohnte Häuser gibt es abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen 10 % (bis 50.000 €), 30 % (bis 40.000 €) oder 40 % (bis 30.000 €) Förderung zusätzlich. Familien mit Kind unter 18 Jahren profitieren von um 10.000 € höheren Grenzen.
Insgesamt kannst du so bis zu
19.600 € Unterstützung von Vater Staat für den Einbau einer modernen WP bekommen. Ein Beispiel aus Melle: Ein Ehepaar mit 28.000 € zu versteuerndem Einkommen tauscht seine Ölheizung. Rechnerisch ergeben sich 30 % + 16 % + 40 % = 86 %. Durch die erhöhte Obergrenze von 80 % gibt es bei 28.000 € Kosten
22.400 € Zuschuss. Beachte: Wer den KfW-Zuschuss nutzt, kann für dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich die steuerliche Förderung nach § 35c EStG beantragen.