Wie viel Förderung bekommst Du für eine neue Wärmepumpe in Bremen? Nach den seit dem 24.09.2026 geltenden Regeln der KfW übernimmt der Staat bis zu
70 % der förderfähigen Kosten (in Worten siebzig Prozent), in Einzelfällen sogar bis zu 80 %. Als Berechnungsgrundlage dienen Investitionskosten von maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit. Ob Altbau in Schwachhausen, Reihenhaus in der Neustadt oder Einfamilienhaus in Vegesack: Die Zuschüsse setzen sich überall aus diesen Bausteinen zusammen:
- Förderbaustein 1: Grundzuschuss (30 %)
Den Grundzuschuss erhält jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe einbauen lässt. Er beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, auch bei vermieteten Häusern.
- Förderbaustein 2: Klimageschwindigkeitsbonus (16 %)
Lebst Du selbst in Deiner Immobilie und tauschst Deine noch intakte Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung gegen eine Wärmepumpe, erhöht sich Dein Zuschuss um 16 Prozentpunkte. Gas- und Biomasseheizungen müssen dafür mindestens 20 Jahre alt sein. Wer zügig handelt, profitiert: Zum 01.02.2027 sinkt der Bonus erstmals um 4 Prozentpunkte.
- Förderbaustein 3: Einkommensbonus (bis zu 40 %)
Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen Deines Haushalts. Bei höchstens 30.000 € im Jahr gibt es 40 % zusätzlich, bei höchstens 40.000 € noch 30 % und bei höchstens 50.000 € immerhin 10 %. Mit Kind unter 18 Jahren im Haushalt gelten jeweils 10.000 € höhere Grenzen.
In Summe kannst Du so bis zu
19.600 € Förderung für die Installation Deiner Wärmepumpe in Bremen erhalten. Haushalte mit geringem Einkommen können dank der erhöhten Obergrenze von 80 % sogar bis zu
22.400 € bekommen.