Meilenstein für die Energiewende: Bundestag vereinfacht Genehmigungen und Netzentgelte für Batteriespeicher

Mit einem wegweisenden Beschluss ebnet der Bundestag den Weg für einen deutlich beschleunigten Ausbau von Strom-, Wärme- und Wasserstoffspeichern in Deutschland. Die nun verabschiedete Änderung des Bau- und Energiewirtschaftsrechts beseitigt zentrale Hürden, die bislang viele Speicherprojekte verzögert oder unwirtschaftlich gemacht haben. Die Solarbranche, allen voran der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), begrüßt die Reform als dringend notwendigen Schritt für eine effiziente Energiewende.

Speicher nun einfacher genehmigungsfähig

Kern der neuen Regelung ist die Aufnahme von Speichern in den Katalog der im Außenbereich zulässigen Bauvorhaben gemäß § 35 Baugesetzbuch. Dadurch sind Speicheranlagen künftig grundsätzlich genehmigungsfähig – eine bislang bestehende Rechtsunsicherheit fällt weg. Insbesondere für Batterie- und Wärmespeicher bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung bei der Planung und Realisierung neuer Projekte.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, unterstreicht: „Die Gesetzesänderung macht den Ausbau von Speichern nicht nur einfacher, sondern auch rechtssicherer. Damit fällt eine entscheidende Barriere für eine bezahlbare und verlässliche Energiewende.“

Netzentgeltbefreiung für Multi-Use-Speicher

Ein zweites zentrales Element der Reform betrifft die Netzentgelte: Bisher konnten nur solche Speicher von Netzentgelten befreit werden, die ausschließlich Strom aus dem Netz bezogen und diesen vollständig zurückgespeist haben. Diese Regelung schloss viele Speicherlösungen – insbesondere in Kombination mit Photovoltaikanlagen oder industriellen Eigenverbrauchsanlagen – faktisch aus.

Mit der Änderung von § 118 Abs. 6 des Energiewirtschaftsgesetzes ist diese Benachteiligung nun Geschichte. Die Netzentgeltbefreiung gilt künftig auch für sogenannte Multi-Use-Speicher, die sowohl netzdienlich als auch zur Eigenversorgung genutzt werden. Das ist ein enormer wirtschaftlicher Vorteil für Betreiber hybrider Speichersysteme und ein Impuls für neue Geschäftsmodelle im Speichersegment.

Effizienzbooster für das Energiesystem

Multi-Use-Speicher gelten als besonders wertvoll für das Energiesystem. Sie glätten Lastspitzen, stabilisieren das Netz und machen die Stromversorgung resilienter. Körnig erklärt: „Diese Speicher helfen nicht nur beim Ausgleich von Einspeiseschwankungen erneuerbarer Energien, sondern reduzieren auch Strombezugsspitzen in Industrie und Gewerbe – ein echter Effizienzbooster für das gesamte Stromsystem.“

Tatsächlich werden derzeit rund 85 Prozent der in Deutschland installierten Batteriespeicherkapazität primär zur Eigenversorgung genutzt. Die nun beschlossenen gesetzlichen Verbesserungen könnten erstmals den Weg für eine breite netzdienliche Nutzung ebnen – vorausgesetzt, die neuen Möglichkeiten werden auch zügig umgesetzt.

Ziel: 100 Gigawattstunden bis 2030

Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert nun einen weiteren Schritt: Ein gesetzlich verankertes Ausbauziel von 100 Gigawattstunden Speicherkapazität bis 2030. Um dies zu erreichen, müsse vor allem der Anschluss großer Speicher an das Stromnetz weiter vereinfacht und beschleunigt werden. Der heutige Beschluss sei ein Meilenstein – aber eben nur ein Etappenziel.

Fazit: Rückenwind für Speicherprojekte

Die Neuregelungen im Bau- und Energiewirtschaftsrecht schaffen die Grundlagen für einen deutlich dynamischeren Speicherausbau in Deutschland. Sie ermöglichen wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle für Speicherbetreiber und stärken die Rolle von Speichern als Schlüsseltechnologie der Energiewende. Für Kommunen, Projektentwickler und Investoren ist jetzt der ideale Zeitpunkt, neue Speicherlösungen auf den Weg zu bringen.

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Presse-kontakt: Klaus-Martin Meyer

Klaus-Martin Meyer, Onlinemarketing Magier, Bad Iburg

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