Ein richtungsweisendes Urteil und seine Folgen: Warum das Aktenzeichen 6 UKl 2/25 Hauseigentümer jetzt besonders interessieren sollte
Die Energiewende schreitet voran – und mit ihr die Ablösung der Gasheizung durch moderne Wärmepumpen. Doch was passiert mit dem alten Gasanschluss, wenn er nicht mehr gebraucht wird? Viele Eigentümer stehen vor der Entscheidung, ob sie diesen stilllegen oder rückbauen lassen sollen. Dabei geraten zunehmend die damit verbundenen Kosten ins Visier der Justiz. Im Zentrum der aktuellen Diskussion steht ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 6 UKl 2/25), das deutschlandweit für Aufsehen sorgt – unter anderem berichteten Haus & Hof Rheinland Westfalen und Der Spiegel ausführlich über den Fall.
Das Urteil: Keine Pauschale für die Stilllegung
Im November 2025 fällte das OLG Oldenburg ein bemerkenswertes Urteil: Gasnetzbetreiber dürfen für die Stilllegung eines Gasanschlusses keine Pauschalgebühr verlangen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen die EWE Netz GmbH, die einem Anschlussnehmer 965,09 Euro in Rechnung gestellt hatte – für das Verplomben der Leitung, den Ausbau von Zähler und Regler sowie die Trennung vom Ortsnetz. Die Leitung selbst blieb im Boden und unberührt.
Die Argumentation des Netzbetreibers stützte sich auf § 9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), wonach bei Änderungen am Netzanschluss Kosten berechnet werden dürfen. Doch genau hier widersprach das Gericht deutlich: Eine Stilllegung sei keine „Änderung“ im Sinne der NDAV, so die Richter – und somit falle sie nicht unter den Anwendungsbereich der Pauschale. Die Berufung auf § 9 NDAV sei irreführend und stelle eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß § 5 UWG dar.
Das OLG untersagte EWE Netz unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro die weitere Erhebung solcher Pauschalen.
Noch keine endgültige Entscheidung – der BGH wird angerufen
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Die EWE Netz GmbH hat Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Damit ist der Weg frei für eine höchstrichterliche Klärung, die bundesweit für Rechtssicherheit sorgen könnte – ein Hoffnungsschimmer für viele Hauseigentümer.
Bis zur BGH-Entscheidung bleibt jedoch Unsicherheit: Wie sollten sich Betroffene verhalten, wenn ihnen ähnlich hohe Gebühren für eine Gasanschluss-Stilllegung berechnet werden? Das Verbrauchermagazin Finanztipp empfiehlt, der Rechnung zu widersprechen und sie nur unter Vorbehalt zu zahlen. Wer bereits gezahlt hat, könne eine Rückforderung prüfen.
Keine einheitliche Praxis: Netzbetreiber mit sehr unterschiedlichen Gebührenmodellen
Wie dringend eine klare rechtliche Linie gebraucht wird, zeigen aktuelle Recherchen: Laut Finanztipp verlangen deutsche Gasnetzbetreiber für eine Stilllegung zwischen 100 und 2.300 Euro, teils für identische Leistungen. Besonders problematisch: Die Begriffe „Stilllegung“, „Rückbau“ und „Außerbetriebnahme“ werden uneinheitlich verwendet und definiert, was eine Vergleichbarkeit zusätzlich erschwert.
Auch die Verbraucherzentrale NRW hat Anfang 2025 ein differenziertes Bild gezeichnet: In Nordrhein-Westfalen verlangen etwa zwei Drittel der Gasnetzbetreiber keine Gebühren für eine einfache Stilllegung – also den Rückbau des Zählers und das Versiegeln der Leitung. Das restliche Drittel berechnet jedoch im Schnitt rund 930 Euro, in Einzelfällen deutlich mehr.
Was Hauseigentümer jetzt tun sollten
Wer aktuell seine Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt und eine Stilllegung des Gasanschlusses plant, sollte sich vorab genau über die Kosten informieren und das konkrete Angebot des Netzbetreibers kritisch prüfen. Pauschalen ohne transparente Kostenaufschlüsselung sollten hinterfragt und mit Verweis auf das OLG-Urteil zurückgewiesen werden.
Zudem lohnt sich der Blick in die Veröffentlichungen von Verbraucherzentralen oder Fachmagazinen wie Finanztipp. Auch seriöse Medien wie Der Spiegel oder Haus & Hof Rheinland Westfalen bieten hilfreiche Einschätzungen und geben praxisnahe Tipps zum richtigen Vorgehen.
Fazit:
Das Urteil des OLG Oldenburg (Az.: 6 UKl 2/25) markiert einen bedeutenden Meilenstein für alle, die im Zuge der Energiewende ihren Gasanschluss stilllegen lassen möchten. Es stärkt die Position der Verbraucher und mahnt zur Transparenz bei Gebührenmodellen der Netzbetreiber. Bis zur endgültigen Entscheidung durch den BGH bleibt jedoch Wachsamkeit geboten.
Weiterführende Links:





