PV-Strom an Mieter verkaufen: Was Vermieter 2026 beachten müssen – Der ultimative Guide

Veröffentlicht am 28. Oktober 2025

Stellen Sie sich vor, Sie als Vermieter generieren nicht nur Mieteinnahmen, sondern auch zusätzlichen Ertrag aus grüner Energie – direkt aus Ihrer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) auf dem Dach. PV-Strom an Mieter verkaufen, auch bekannt als Mieterstrom, ist eine smarte Möglichkeit, um Kosten zu senken, die Immobilie aufzuwerten und zur Energiewende beizutragen. Doch was ist dabei zu beachten? In diesem umfassenden Guide klären wir alle relevanten Aspekte: von den rechtlichen Voraussetzungen über Förderungen bis hin zur Wirtschaftlichkeit. Basierend auf den aktuellen Regelungen des EEG 2025 und des Mieterstromgesetzes erhalten Sie praxisnahe Tipps, um Ihr Projekt erfolgreich umzusetzen. Lassen Sie uns starten!


Was ist Mieterstrom? Die Grundlagen verstehen

Mieterstrom beschreibt den direkten Verkauf von lokal erzeugtem Strom – meist aus einer PV-Anlage – an Mieter in demselben Gebäude oder Quartier, ohne dass der Strom das öffentliche Netz durchläuft. Im Gegensatz zur Eigenversorgung handelt es sich um eine regulierte Stromlieferung, bei der der Vermieter (oder ein Dritter) als Lieferant agiert.

Vorteile auf einen Blick:

  • Keine Netzentgelte, Konzessionsabgaben oder Stromsteuer → bis zu 15 % günstiger als der Standardtarif
  • Mieter sparen, Vermieter verdienen zusätzlich
  • Immobilie wird grüner und attraktiver

Seit dem Mieterstromgesetz von 2017 ist dies in Deutschland klar geregelt. Für geförderte Modelle nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind nur Solaranlagen zulässig. Der Strom muss lokal erzeugt werden: auf, an oder im Gebäude – oder seit 2021 im „Quartier“ (ein zusammenhängender Gebäudekomplex). Zusätzlicher Bedarf wird aus dem Netz bezogen, was eine unterbrechungsfreie Versorgung garantiert.

Warum lohnt sich das 2025? Durch das Solarpaket 1 und die EEG-Novelle 2023/2025 sinkt die Bürokratie, und der Mieterstromzuschlag macht Projekte rentabel – bis zu 2,64 Cent pro kWh extra Einnahme. Für Vermieter bedeutet das: Höhere Rendite und eine attraktivere Immobilie.


Rechtliche Voraussetzungen: EEG, EnWG und Mieterstromgesetz im Überblick

Der Verkauf von PV-Strom an Mieter unterliegt strengen Regeln, um Mieter zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Hier die Kernpunkte:

EEG-Regelungen 2025

Das EEG 2025 fördert Mieterstrom über 20 Jahre mit dem Mieterstromzuschlag. Wichtige Änderungen seit der Novelle:

  • Kein 500-MW-Deckel mehr: Seit EEG 2023 können Anlagen bis 1 MW gefördert werden.
  • EEG-Umlage entfallen: Seit 1. Juli 2022 keine Umlage mehr – eine direkte Entlastung für Lieferanten.
  • Quartierslösungen erweitert: Strom aus PV-Anlagen auf gewerblichen Gebäuden oder Nebenanlagen ist seit Januar 2024 erlaubt.
  • Einspeiseleistung angepasst: Für Anlagen unter 25 kWp sinkt die Einspeiseleistung auf 60 %, wenn kein intelligentes Messsystem (iMSys) vorhanden ist – ein Anreiz für Digitalisierung.

Der Zuschlag gilt für alle Mieterstrom-Liefermengen und kompensiert Mess- und Admin-Kosten. Voraussetzung: Der Strompreis muss mindestens 10 % unter dem regionalen Tarif liegen.

EnWG und Mieterstromgesetz

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Mieterstromgesetz (seit 2017) regeln den Verbraucherschutz:

  • Keine Kopplung an Mietvertrag: Mieter können jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln (Kündigungsfrist max. 1 Monat nach Erstlaufzeit von 2 Jahren).
  • Preisobergrenze: Der Gesamtpreis (Mieterstrom + Netzbezug) darf 90 % des lokalen Grundversorgungstarifs nicht überschreiten.
  • Anmeldungspflicht: Neue Projekte müssen bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
  • Ausnahmen: In Pflegeheimen oder Studentenwohnheimen kann der Wechsel ausgeschlossen sein.

Ab 2025 erleichtern EnWG-Novellen (z. B. Juli 2025) den „Energy Sharing“ durch klarere räumliche Grenzen, was PV-Strom an Mieter verkaufen in Quartieren boostet.

Tipp: Lassen Sie Verträge von einem Anwalt prüfen, um Bußgelder zu vermeiden.


Technische Voraussetzungen: Von der PV-Anlage bis zum Zähler

Technisch muss alles auf den Mieterbedarf abgestimmt sein, um Verluste zu minimieren.

PV-Anlage und Speicher

  • Größe: Passen Sie die Leistung (z. B. 10–40 kWp für Mehrfamilienhäuser) an den Jahresverbrauch an – idealerweise 70–80 % Abdeckung.
  • Integration: Wechselrichter wandeln DC in AC um; Batteriespeicher (z. B. für Nachtverbrauch) sind empfehlenswert, erhalten aber keinen Zuschlag auf gespeicherten Strom.
  • Quartierserweiterung: Seit 2021 möglich für benachbarte Gebäude.

Messkonzepte

Intelligente Messsysteme (iMSys) sind Pflicht für genaue Abrechnung. Gängige Modelle:

 
 
Messkonzept Beschreibung Vorteile Nachteile
Summenzähler (MK D1–D3) Virtueller oder physischer Zähler verbindet PV und Hausnetz; erfasst Bezug/Einspeisung. Kostenersparnis (bis 20 %), freie Lieferantwahl. Zählerschrank-Anpassung nötig.
Virtuelle Zähler Seit 2023 gleichwertig zu physischen; Echtzeit-Daten via App. Weniger Hardware, transparente Abrechnung. Abhängig von Netzbetreiber.
PowerTower (WEESS) Zentrales Verteilsystem mit 6 Smart Metern; kein klassisches Messkonzept nötig. Kein Zählerwechsel, keine Softwaregebühren, skalierbar bis 72 Haushalte. Erfordert Partnerinstallation.
 

Kosten für Zähler: Bis 2.500 € Förderung möglich. Netzbetreiber muss einverstanden sein – prüfen Sie die Sondernutzungsvereinbarung.


Mieterstrom-Modelle: Welches passt zu Ihnen?

Es gibt verschiedene Ansätze, um PV-Strom an Mieter zu verkaufen. Wählen Sie basierend auf Aufwand und Größe:

  1. Direkter Verkauf durch Vermieter: Sie bauen und betreiben die Anlage, verkaufen selbst. Ideal für kleine Häuser; Nachteil: Hoher Admin-Aufwand.
  2. Contracting-Modell: Ein Dienstleister übernimmt alles – von Installation bis Abrechnung. Perfekt für Einsteiger.
  3. Genossenschaftsmodell: Mieter als Miteigentümer; bis 20 % Einnahmen steuerfrei. Gut für Mieterbindung.
  4. Pacht- oder GbR-Modell: Anlage verpachten, Strom zu festem Preis weiterleiten. Risiko: Unklare Haftung.
  5. Hardware-basierte Lösung (z. B. PowerTower): Vermieter bleibt flexibel, keine Lieferantenrolle – ideal bei komplexen Messkonzepten.

Vorteil aller Modelle: Mieter sparen 5–15 %, Vermieter steigern die Rendite um 2–5 %.


Förderungen und Mieterstromzuschlag 2025

2025 ist ein Top-Jahr für Mieterstrom dank Solarpaket 1: Vereinfachte Genehmigungen und höhere Zuschläge.

Mieterstromzuschlag

Der Zuschlag (20 Jahre) hängt von Anlagengröße und Inbetriebnahme ab. Für 2025 (Feb.–Juli):

 
 
Anlagengröße Zuschlag (Ct/kWh) Bemerkung
Bis 10 kWp 2,59–2,64 Für kleine MFH.
Bis 40 kWp 2,41–2,45 Standard für Vermieter.
Bis 1.000 kWp 1,62–1,65 Für Quartiere.
 

Beantragung bei der Bundesnetzagentur; passt sich jährlich an.

Weitere Förderungen

  • KfW-Programme: Bis 30 % Zuschuss für PV + Speicher.
  • BAFA-Förderung: 2.500 € für Zähler.
  • EFH-40-Plus: Mieterstrom Voraussetzung für Mehrfamilienhäuser.

Nutzen Sie das Solarpaket 1 für schnellere Netzanschlüsse.


Wirtschaftlichkeit: Lohnt sich PV-Strom an Mieter verkaufen?

Ja – bei guter Planung amortisiert sich die Anlage in 5–8 Jahren.

Rechnung-Beispiel für ein 10-kWp-System in einem 8-Parteien-Haus (Jahresverbrauch 40.000 kWh):

  • Investition: 15.000 € (nach Förderung).
  • Einnahmen:
    • 30.000 kWh Mieterstrom à 15 Ct/kWh = 4.500 €
    • Zuschlag 2,64 Ct/kWh = 792 €
    • Rest einspeisen à 8 Ct/kWh = 800 €
  • Gesamt: Ca. 6.092 €/Jahr
  • Amortisation: 2,5 Jahre; Rendite 10–15 %

Steuervorteile:

  • Umsatzsteuerfrei bis 22.000 € Umsatz
  • 5 % Abschreibung
  • Gewerbesteuerfreibetrag 24.000 €
  • Grenze: Max. 20 % der Mieteinnahmen aus Strom

Nachteile: Hohe Anfangskosten (Zähler: 5.000 €), geringe Mieterbeteiligung möglich.


Schritte zum Start: So verkaufen Sie PV-Strom an Mieter

  1. Bedarfsanalyse: Erheben Sie Mieterverbrauch und Dachfläche.
  2. Anlage planen: Lassen Sie von einem Installateur (z. B. zertifiziert nach EEG) berechnen.
  3. Genehmigungen: Netzbetreiber kontaktieren, Bundesnetzagentur anmelden.
  4. Verträge: Mieter informieren, Verträge mit 1-Jahres-Laufzeit abschließen.
  5. Installation: PV + Zähler einbauen (3–6 Monate).
  6. Betrieb: Abrechnung via Software (z. B. App-basiert), jährliche Meldung.

Dauer: 6–12 Monate. Kosten: 1.500–2.000 €/kWp.


Steuerliche Aspekte: Was Vermieter wissen müssen

  • Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregel bis 22.000 €; ab 10 % Stromanteil pflichtig.
  • Einkommensteuer: Befreit für Anlagen bis 30 kWp (EFH) oder 15 kWp (MFH).
  • Genossenschaften: Bis 20 % Einnahmen steuerfrei.
  • Investitionsabzug: Bis 50 % der Kosten absetzbar.

Prüfen Sie mit einem Steuerberater – individuelle Situation entscheidend.


Häufige Fehler und Tipps für den Erfolg

Fehler vermeiden:

  • Zu kleine Anlage
  • Fehlende Mieterakquise
  • Ignoranz von Preisobergrenzen

Erfolgstipps:

  • Starten Sie mit einer Pilotphase
  • Nutzen Sie PowerTower-Systeme für bürokratiearme Lösungen
  • Integrieren Sie E-Ladestationen für höheren Verbrauch

Beispiele: In Berlin spart die BEA-Genossenschaft 10 %; moderne Systeme steigern Werte um 5 %.


Empfohlene Anbieter 2025

  • Polarstern: Full-Service-Contracting mit Finanzierung und Abrechnung.
  • metergrid: Messtechnik-Spezialist mit virtuellen Zählern.
  • Solarimo: 15 % Kostensenkung möglich.
  • Ensys: Für Hybridanlagen mit Wärmepumpen.
  • WEESS: Hardware-basierte Mieterstrom-Lösung mit PowerTower – ermöglicht PV-Strom-Verkauf an Mieter ohne Zählerwechsel, voll EEG 2025-konform. Ideal für Vermieter, die maximale Flexibilität und keine laufenden Softwarekosten wollen. Skalierbar bis 72 Haushalte, inkl. App-Abrechnung und Notstromfunktion.

Fazit: PV-Strom an Mieter verkaufen – Die Chance für 2025 nutzen

PV-Strom an Mieter verkaufen ist nicht nur machbar, sondern lukrativ – mit Renditen bis 15 % und Beitrag zur Klimaneutralität. Beachten Sie EEG- und EnWG-Regeln, wählen Sie das passende Modell und holen Sie Profis hinzu. Starten Sie jetzt: Die Förderungen 2025 laufen nicht ewig!

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns in den Kommentaren.

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