Die Energiewende in Deutschland gewinnt weiter an Fahrt – nicht zuletzt durch den stetigen Ausbau von Photovoltaikanlagen. Doch nicht überall dürfen die klimafreundlichen Stromerzeuger errichtet werden. Besonders in Überschwemmungsgebieten gelten bislang strenge Vorgaben, die eine Realisierung nahezu unmöglich machen. Der Bundesrat möchte das nun ändern – mit einem neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Die Bundesregierung hingegen äußert deutliche Bedenken. Ein politischer Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Naturschutz spitzt sich zu.
Photovoltaik trotz Hochwasser – was plant der Bundesrat?
Mit dem Entwurf zur Änderung des WHG (BT-Drs. 21/1378) strebt der Bundesrat eine rechtliche Privilegierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten an. Künftig soll auf die bislang geltende Einzelfallprüfung gemäß Artikel 78 Absatz 2 WHG verzichtet werden können. Damit würden neue Flächenpotenziale für den Ausbau der Solarenergie erschlossen – insbesondere in Regionen, die aufgrund ihrer Geografie oder Bebauung bislang kaum nutzbare Flächen bieten.
Laut Bundesrat sei der Hochwasserschutz durch PV-Freiflächenanlagen in vielen Fällen nicht gefährdet. Denn: Die Anlagen versiegeln in der Regel weder den Boden noch behindern sie das Versickern von Wasser. Der Entwurf stellt klar, dass sowohl der Schutz vor Hochwasser als auch Belange der Nachbarschaft weiterhin beachtet würden. Vielmehr sollen die bisherigen pauschalen Ausschlussregelungen durch differenzierte, praxisnahe Lösungen ersetzt werden.
Kritik von der Bundesregierung: Schutz der Auen steht im Fokus
Anders als die Länderkammer sieht die Bundesregierung die geplante Gesetzesänderung kritisch. In ihrer Stellungnahme warnt sie eindringlich vor den ökologischen und präventiven Risiken einer solchen Öffnung. Überschwemmungsgebiete – insbesondere Auenlandschaften – hätten eine zentrale Bedeutung für den Natur-, Klima- und Bodenschutz. Diese Flächen fungieren als natürliche Wasserspeicher, sind wichtige CO₂-Senken und bieten wertvolle Lebensräume für zahlreiche Arten.
Der Bau von Photovoltaikanlagen, auch wenn er mit geringer Bodenversiegelung einhergehe, greife dennoch in die natürlichen Funktionen des Bodens ein, so die Bundesregierung. Zudem verweist sie auf internationale Verpflichtungen, etwa im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, der EU-Bodenstrategie sowie der globalen Vereinbarungen zur Wiederherstellung von Naturflächen. Ziel dieser Strategien sei insbesondere die Renaturierung von Mooren und Auen – also jener Gebiete, die durch bauliche Eingriffe erneut beeinträchtigt würden.
Klimaschutz contra Naturschutz – ein lösbarer Zielkonflikt?
Der Fall zeigt exemplarisch, wie komplex die ökologische Transformation unserer Energieversorgung ist. Während der Ausbau der Solarenergie unumgänglich ist, stellt sich gleichzeitig die Frage, wie dieser im Einklang mit ökologischen Zielen erfolgen kann. Der Wunsch, ungenutzte Flächen in Überschwemmungsgebieten zu erschließen, trifft auf berechtigte Sorgen um Biodiversität und Hochwassersicherheit.
Eine denkbare Lösung könnte in einer differenzierten Bewertung liegen: Warum nicht Kriterien schaffen, die etwa zwischen stark genutzten, bereits anthropogen überprägten Überschwemmungsflächen und ökologisch besonders wertvollen Auen unterscheiden? Zudem könnten mobile oder rückbaubare PV-Anlagen geprüft werden, die im Katastrophenfall schnell entfernt werden könnten – ohne bleibenden Schaden für die Natur zu hinterlassen.
Fazit: Notwendiger Diskurs für eine nachhaltige Zukunft
Der Vorstoß des Bundesrats markiert einen wichtigen Impuls im Ringen um Flächen für die Energiewende. Doch die Debatte zeigt: Klimaschutz und Naturschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Nur durch ganzheitliche Planung, technische Innovationen und einen offenen Dialog zwischen Bund, Ländern und Kommunen lassen sich Lösungen finden, die beiden Zielen gerecht werden.





