Ü20-Photovoltaikanlage: Wie sich Solaranlagen nach dem Ende der EEG-Förderung weiterhin lohnen

Wenn eine Photovoltaikanlage ihr 21. Betriebsjahr erreicht, endet automatisch die feste Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Für viele Betreiber stellt sich dann die entscheidende Frage: Abschalten, umrüsten oder erneuern? Die gute Nachricht vorweg: Eine Ü20-Photovoltaikanlage muss keineswegs zum Auslaufmodell werden. Mit der richtigen Strategie lässt sie sich weiterhin sinnvoll und oft auch wirtschaftlich betreiben.

Was bedeutet das Ende der EEG-Förderung konkret?

Die EEG-Vergütung gilt immer für das Jahr der Inbetriebnahme plus 20 volle Kalenderjahre. Danach entfällt der Anspruch auf die ursprünglich garantierten Vergütungssätze. Stattdessen greift eine gesetzlich geregelte Anschlussvergütung. Diese wurde ursprünglich nur befristet eingeführt, ist aber mit dem Solarpaket I der Bundesregierung bis Ende 2032 verlängert worden.

Der Netzbetreiber ist weiterhin verpflichtet, den erzeugten Solarstrom abzunehmen. Die Vergütung orientiert sich am sogenannten Jahresmarktwert Solar, also dem durchschnittlichen Börsenpreis für Solarstrom. Realistisch liegen die Erlöse aktuell bei etwa 3 bis 8 Cent pro Kilowattstunde, abhängig vom Strommarkt und abzüglich einer kleinen Vermarktungspauschale.

👉 Wichtig: Wer nichts verändert, erhält diese Anschlussvergütung automatisch. Ein aktiver Antrag ist nicht erforderlich.

Option 1: Einfach weiter einspeisen

Viele ältere Anlagen laufen auch nach mehr als 20 Jahren technisch stabil. Für Betreiber, die keinen Umbau wünschen, ist die Volleinspeisung der einfachste Weg. Der gesamte erzeugte Strom wird weiterhin ins Netz eingespeist und vergütet.

Rein wirtschaftlich fällt die Bilanz hier jedoch oft knapp aus. Laufende Betriebskosten, Versicherungen und gelegentliche Prüfungen können die Einnahmen übersteigen. Dennoch entscheiden sich manche bewusst dafür – etwa aus Gründen des Klimaschutzes oder um die Anlage ohne Investitionen weiterlaufen zu lassen.

Technischer Anlagen-Check: Pflicht und Chance zugleich

Spätestens mit dem Förderende sollte jede Ü20-PV-Anlage fachlich geprüft werden. Ein professioneller Anlagen-Check liefert Klarheit zu:

  • elektrischer und mechanischer Sicherheit
  • tatsächlicher Leistungsfähigkeit der Module
  • Zustand von Wechselrichter, Verkabelung und Unterkonstruktion

Die Kosten von rund 250 bis 300 Euro sind gut investiert – nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch als Entscheidungsgrundlage für die nächsten Schritte.

Option 2: Umstellung auf Eigenverbrauch

Deutlich attraktiver ist häufig die Umstellung auf Eigenverbrauch. Dabei wird der Solarstrom zunächst im eigenen Haushalt genutzt, Überschüsse werden weiterhin ins Netz eingespeist und vergütet.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom. Gerade bei heutigen Strompreisen kann das die Wirtschaftlichkeit einer Ü20-Anlage deutlich verbessern. Die notwendige Umrüstung im Zählerschrank ist meist überschaubar, sollte aber zwingend durch einen Fachbetrieb erfolgen.

Entscheidend ist nicht der prozentuale Eigenverbrauch, sondern die absolute Menge an selbst genutztem Solarstrom. Haushalte mit höherem Tagesstrombedarf profitieren besonders.

Eigenverbrauch gezielt erhöhen

Mit kleinen Anpassungen lässt sich der Eigenverbrauch oft spürbar steigern:

  • Haushaltsgeräte gezielt tagsüber betreiben
  • Warmwasserbereitung mit PV-Heizstab unterstützen
  • Wärmepumpe im Sommer gezielt nutzen

Größere Hebel sind ein Batteriespeicher oder ein Elektroauto, die jedoch zusätzliche Investitionen erfordern. Ob sich das bei einer Ü20-Anlage lohnt, sollte individuell gerechnet werden.

Option 3: Austausch durch eine neue Photovoltaikanlage

Ist die alte Anlage technisch am Ende oder stark leistungsgemindert, kann ein kompletter Anlagentausch sinnvoll sein. Moderne Module liefern auf derselben Dachfläche bis zu doppelt so viel Strom wie Anlagen aus den frühen 2000er-Jahren.

Ein weiterer Vorteil: Für die neue Anlage gilt wieder eine EEG-Vergütung für 20 Jahre. In Kombination mit gesunkenen Anlagenpreisen und höherem Eigenverbrauchspotenzial ist das oft die wirtschaftlich stärkste Lösung – insbesondere bei hohem Strombedarf oder geplanter Sektorkopplung (Wärmepumpe, E-Mobilität).

Marktstammdatenregister nicht vergessen

Auch Ü20-Anlagen müssen korrekt im Marktstammdatenregister geführt werden. Änderungen wie Betreiberwechsel, Umstellung auf Eigenverbrauch oder Stilllegung sind meldepflichtig. Wer hier nachlässig ist, riskiert Vergütungsverluste.


Fazit: Ü20 heißt nicht Auslaufmodell

Das Ende der EEG-Förderung markiert keinen Schlusspunkt, sondern einen Wendepunkt. Ob Weiterbetrieb, Eigenverbrauch oder Repowering – für nahezu jede Ü20-Photovoltaikanlage gibt es eine sinnvolle Perspektive. Entscheidend sind ein ehrlicher Anlagen-Check und eine individuelle Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

👉 Als Fachbetrieb unterstützen wir Sie bei der Bewertung Ihrer bestehenden Anlage und zeigen auf, welcher Weg für Ihre Situation der richtige ist. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Beitrag zur Modernisierung bestehender Photovoltaikanlagen sowie bei externen Informationen der Bundesnetzagentur.

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