31. Juli 2025 – Die Verbraucherzentralen aus Berlin, Sachsen, Bayern und Bremen geben grĂĽnes Licht: Trotz des neuen Solarspitzengesetzes im EEG bleibt die Photovoltaik (PV) fĂĽr PrivatÂhäuser eine lohnenswerte Investition.
Was steckt hinter dem Solarspitzen‑Gesetz?
Das im Bundesgesetzblatt veröffentlichte „Solarspitzengesetz“, das am 25. Februar 2025 in Kraft trat, zielt darauf ab, Erzeugungsspitzen bei Solarstrom zu vermeiden und so die Netzstabilität zu sichern. Betroffen sind alle PV‑Anlagen ab 2 kWp, die seit diesem Datum installiert wurden. Betreiber solcher Anlagen erhalten bei negativen Strompreisen keine EEG‑Vergütung mehr – allerdings kompensiert das Gesetz dies durch eine verlängerte Förderdauer über die übliche EEG-Laufzeit hinaus.
Wer ist von den Regelungen betroffen?
- Neue Anlagen ab 2 kWp, in Betrieb genommen seit 25. Februar 2025, unterliegen dem Gesetz.
- Smart Meter & Steuerbox: Ab Anlagenleistung von 7 kWp sind diese Systeme Pflicht. Ohne solche Technik ist die Einspeisung zunächst auf 60 % der Leistung begrenzt.
- Bestandsanlagen, die vor dem Stichtag installiert wurden, sind ausgenommen – können jedoch freiwillig teilnehmen und erhalten dafür +0,6 Cent/kWh Vergütung.
Warum das kein Nachteil ist
- Keine Vergütung bei negativen Preisen? Das klingt hart – doch: Fehlende Viertelstunden werden gesammelt und später mit Faktor 0,5 auf das Förderende angerechnet. So verlängert sich die Laufzeit der Vergütung entsprechend.
- Die Regulierung macht PV‑Strom wertvoller, indem sie Eigentümer motiviert, flexible Nutzung & Speicherung zu forcieren – zum Beispiel durch Batteriespeicher oder steuerbare Verbraucher (Waschmaschine, Wallbox etc.).
Eigenverbrauch – der Schlüssel zur Rendite
Der Fokus liegt auf einer effizienten Eigenverbrauchsstrategie:
- Speicherlösungen speichern überschüssigen Solarstrom für den Eigenbedarf.
- zeitgesteuerte Geräte helfen, selbst zu produzieren, statt einzuspeisen.
So erhöht sich die Autarkie und die Investition amortisiert sich schneller.
PV auch ohne Dach: Grundstücksnutzung möglich
Ist eine Dachmontage nicht möglich (z. B. bei Denkmalschutz), dürfen PV‑Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen auf dem eigenen Grundstück installiert werden – bis maximal 20 kWp sowie maximal der Gebäudefläche entsprechend.
Verbraucherschutz & Beratung
Die Energieberatung der Verbraucherzentralen steht dir bundesweit zur Seite — online, telefonisch oder vor Ort. Für einkommensschwache Haushalte ist die Beratung kostenfrei.
Kontakt: verbraucherzentrale‑energieberatung.de oder Hotline 0800 – 809 802 400
Warum sich Photovoltaik weiterhin rechnet
Vorteil | Erläuterung |
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Fördersicherheit | 20 Jahre Mindestvergütung mit Verlängerung bei negativen Preisen |
Netzschutz | Smart Meter & Steuerbox sichern Stabilität |
Eigenverbrauch optimiert | Speicher und intelligente Nutzung steigern Rendite |
Flexible Standorte | PV-Anlage auch im Garten möglich, nicht nur auf Dach |
Unabhängige Beratung | Regionale Beratung mit neutraler Expertise, oft kostenfrei |
Fazit & Handlungsaufruf
Für alle, die ab 25. Februar 2025 neu installieren: Smart Meter und Steuerbox installieren, Eigenverbrauch maximieren, Fördermechanismen nutzen.
Besitzer älterer Anlagen: freiwillig den Wechsel in die neue Regel nutzen und von der Vergütungserhöhung (0,6 ct/kWh) profitieren.
Tipp: Jetzt beraten lassen und mit Strategie starten – PV bleibt wirtschaftlich, nachhaltig und zukunftssicher. Wärmstens empfohlen: Kontakt zur Energieberatung der Verbraucherzentralen!