Photovoltaik trotz Solarspitzengesetz lohnenswert – DGS klärt auf und gibt praxisnahe Tipps

Seit Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes am 25. Februar 2025 ist in der Solarbranche eine gewisse Unsicherheit zu spüren. Begriffe wie „negative Strompreise“ oder die „60-Prozent-Drosselung“ werfen bei vielen Hausbesitzern Fragen auf. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS), als ältester Solarverein Deutschlands mit über 50 Jahren Erfahrung, bringt Licht ins Dunkel – und gibt Entwarnung: Der wirtschaftliche Betrieb von Photovoltaikanlagen bleibt auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen attraktiv.

Was steckt hinter dem Solarspitzengesetz?
Das Solarspitzengesetz ist eine Antwort auf ein wachsendes Problem: An besonders sonnigen Tagen produzieren Deutschlands rund fünf Millionen Photovoltaikanlagen mehr Strom, als tatsächlich benötigt wird. In diesen Zeiten wird an der Strombörse nicht selten ein negativer Preis notiert – ein Umstand, bei dem Stromerzeuger für ihre Einspeisung sogar zahlen müssen.

Um diesen Überschuss zu regulieren, sieht das Gesetz vor, dass während solcher Zeitfenster keine Einspeisevergütung gezahlt wird. Stattdessen wird ein klarer Anreiz gesetzt, den erzeugten Strom direkt zu nutzen – etwa durch Eigenverbrauch im Haushalt oder das Zwischenspeichern in Batteriesystemen.

DGS: Photovoltaik weiterhin wirtschaftlich – mit Batteriespeicher sogar vorteilhaft
„Die Stromgestehungskosten aus Photovoltaikanlagen liegen aktuell bei etwa 10 bis 15 Cent pro Kilowattstunde – deutlich unter dem Haushaltsstrompreis von durchschnittlich 39,69 Cent/kWh (Stand Mai 2025)“, erklärt DGS-Geschäftsführer Jörg Sutter. Selbst bei temporärer Nichtvergütung bleibt die Photovoltaik damit ein rentables Investment.

Besonders vorteilhaft wird es mit Batteriespeicher: Wer den Solarstrom in der Mittagszeit speichert oder gezielt für große Verbraucher wie eine Wallbox nutzt, umgeht das Problem negativer Börsenpreise effektiv. Zudem werden Zeiträume ohne Vergütung an die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung von 20 Jahren angehängt – ein weiterer Vorteil für Betreiber.

Technische Umsetzung: Smart Meter und Steuerbox als Schlüsselkomponenten
Voraussetzung für die neue Regelung ist eine intelligente Messinfrastruktur. Nur wenn ein Smart Meter installiert ist, greift die neue Vergütungssystematik. Ist dies noch nicht der Fall, gilt für Neuanlagen unter 100 kWp eine Übergangsregelung: Die Einspeiseleistung ins Netz wird auf 60 Prozent der installierten Anlagenleistung beschränkt. Diese Drosselung betrifft jedoch nicht die Eigenproduktion und -nutzung.

Die DGS betont: In Haushalten mit Stromverbrauch und Stromspeicher wird diese Grenze in der Praxis selten erreicht – die wirtschaftlichen Einbußen sind gering.

Ausnahmen und Übergangsregelungen schaffen Planungssicherheit
Erfreulich für viele Interessenten: Bereits bestehende Anlagen sowie Neuanlagen unter 2 kWp sind von der Regelung ausgenommen. Auch bei Anlagen ohne Smart Meter greift die neue Gesetzgebung erst mit deren späterem Einbau – ein Vorgang, der je nach Messstellenbetreiber mehrere Monate oder Jahre dauern kann.

Blick nach vorn: Flexibilität und Technik als Erfolgsfaktoren
Mit Blick auf 2028, wenn Smart Meter auch für Bestandsanlagen verpflichtend werden, sieht die DGS Chancen in der technischen Weiterentwicklung. Hersteller von Energiemanagementsystemen und Batteriespeichern arbeiten bereits an Lösungen, die die Auswirkungen der neuen Regelung minimieren. „Das Solarspitzengesetz zwingt uns, effizienter mit unserem Solarstrom umzugehen – das ist kein Nachteil, sondern eine Chance“, so Sutter.

DGS als verlässliche Informationsquelle
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. steht seit 1975 für eine dezentrale und erneuerbare Energiezukunft. Neben politischer Interessenvertretung bietet sie Schulungen, technische Informationen und fundierte Marktanalysen. Über ihre Website (www.dgs.de) und den kostenfreien Newsletter informiert sie regelmäßig über gesetzliche Änderungen und technologische Trends – verständlich, unabhängig und praxisnah.

Fazit:
Trotz regulatorischer Neuerungen bleibt Photovoltaik ein lohnenswertes Investment – besonders in Kombination mit einem Batteriespeicher. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. zeigt: Mit der richtigen Technik und Information können Betreiber die Energiewende aktiv mitgestalten – wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll zugleich.

Siehe zum Stichwort Solarspitzengesezt auch: https://evergreen-energiesysteme.de/2025/05/21/solar-turbo-in-deutschen-grossstaedten-wie-der-photovoltaik-ausbau-fahrt-aufnimmt-und-warum-er-jetzt-erst-recht-zaehlt/

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