Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft – ein Gesetz, das die Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland grundlegend veränderte. Es führte unter anderem feste Einspeisevergütungen und einen klaren Vorrang erneuerbarer Energien im Stromnetz ein. In den letzten 25 Jahren wurde das EEG vielfach angepasst, doch sein Kernziel blieb stets erhalten: den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix kontinuierlich zu steigern und damit eine klimaschonende, unabhängige Energieversorgung zu ermöglichen.
Die Entwicklung seit Inkrafttreten des Gesetzes spricht für sich: Während der Anteil erneuerbarer Energien im Jahr 2000 noch bei etwa sechs Prozent lag, beträgt er 2025 laut aktuellen Prognosen rund 55 Prozent – ein bedeutender Schritt in Richtung Dekarbonisierung des Energiesektors. Parallel dazu sanken die Stromgestehungskosten insbesondere bei der Photovoltaik massiv. So ermittelte das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) zuletzt Werte zwischen 4,1 und 6,9 Cent pro Kilowattstunde für Freiflächenanlagen – deutlich unter den Kosten fossiler Energieträger.
Auch auf internationaler Ebene hatte das EEG Strahlkraft: In über 100 Ländern fanden sich Elemente des deutschen Fördermodells wieder. Besonders China übernahm wesentliche Bestandteile des EEGs in seine nationale Gesetzgebung – 2008 für die Windkraft, 2010 für die Solarenergie – und trug so zur globalen Verbreitung erneuerbarer Technologien bei.
Neben den ökologischen und ökonomischen Aspekten hatte das EEG auch soziale Effekte. Die Förderung dezentraler Stromerzeugung ermöglichte es privaten Haushalten, durch Photovoltaikanlagen auf Hausdächern oder Beteiligung an Bürgerenergieprojekten aktiv an der Energiewende mitzuwirken. Diese Demokratisierung der Energieversorgung stärkte die gesellschaftliche Akzeptanz für die Umstellung auf Erneuerbare maßgeblich.
Doch es bleibt weiterhin Handlungsbedarf. Umweltverbände und Energieexperten sehen insbesondere die nächste Bundesregierung in der Pflicht, den Ausbaupfad für erneuerbare Energien ambitioniert fortzusetzen. Zielvorgaben wie 80 Prozent erneuerbarer Strom bis 2030 sind laut Experten realistisch erreichbar – vorausgesetzt, es werden kluge politische Maßnahmen ergriffen, etwa zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, zur Netzmodernisierung und zur Förderung von Speichertechnologien und Sektorenkopplung.
Ein weiterer Schlüsselbereich ist die soziale Teilhabe: Der Zugang zu Fördermitteln und Beteiligungsmodellen sollte auch für Mieter und einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen erleichtert werden. Gleichzeitig mahnen Fachkreise zur Einhaltung hoher Umweltstandards und fordern eine naturverträgliche Gestaltung des Ausbaus.
Nicht zuletzt muss die Energiewende auch als Innovationsmotor verstanden werden. Veranstaltungen wie „The smarter E Europe“ zeigen, dass die Branche mit innovativen Lösungen und einem starken Netzwerk internationaler Akteure bestens aufgestellt ist, um die nächste Phase der Transformation zu gestalten.
Insgesamt lässt sich feststellen: Das EEG war nicht nur ein gesetzlicher Impulsgeber, sondern ein Katalysator für eine tiefgreifende strukturelle Veränderung im Energiesystem – mit Wirkung weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Damit diese Erfolgsgeschichte fortgeschrieben werden kann, braucht es weiterhin verlässliche politische Rahmenbedingungen, breite gesellschaftliche Unterstützung und technologieoffene Innovationsförderung.