Neues Solarspitzengesetz: Was sich 2025 für Photovoltaik-Betreiber ändert

Das neue Solarspitzengesetz ist seit dem 25. Februar 2025 in Kraft und bringt tiefgreifende Veränderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, temporäre Erzeugungsüberschüsse zu reduzieren, die Netzstabilität zu verbessern und langfristig die Kosten für Verbraucher zu senken. Für viele Anlagenbesitzer bedeutet das jedoch auch finanzielle Einbußen, da die Bedingungen für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz strenger werden.

Einspeisevergütung weiter gesenkt

Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die weitere Absenkung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Bereits zum 1. Februar 2025 wurde die Vergütung für neue Photovoltaikanlagen gesenkt, eine weitere Reduktion folgt am 1. August 2025. Diese Entwicklung bedeutet für private Betreiber, dass es zunehmend schwieriger wird, mit der Einspeisung von Solarstrom Gewinne zu erzielen.

Besonders hart trifft es Haushalte, die auf eine reine Einspeisung gesetzt haben. Die Vergütung, die in den frühen 2000er-Jahren noch bei rund 50 Cent pro Kilowattstunde lag, liegt inzwischen nur noch bei 8,03 Cent.

Verpflichtung zu Smart Metern und Steuerboxen

Ein weiteres Kernelement des neuen Gesetzes ist die Pflicht zur Installation von Smart Metern und Steuerboxen. Diese sollen eine intelligente Steuerung des Stromverbrauchs und der Einspeisung ermöglichen. Ab sofort dürfen neue Photovoltaikanlagen nur noch mit entsprechender Technik ans Netz gehen. Andernfalls wird die Einspeisung pauschal auf 60 Prozent der Nennleistung begrenzt.

Auch für Bestandsanlagen gibt es Handlungsbedarf: Betreiber müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachrüsten. Die Kosten dafür tragen die Anlagenbesitzer selbst. Laut Bundesverband Solarwirtschaft sollen bis Ende 2026 rund 90 Prozent der bis dahin installierten Photovoltaikleistung mit Smart-Meter-Technologie ausgestattet sein.

Keine Vergütung mehr bei negativen Strompreisen

Ein besonders kritischer Punkt des neuen Gesetzes ist die Neuregelung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen. Nach § 51 EEG erhalten Betreiber in solchen Phasen keine Vergütung mehr. Das betrifft insbesondere sonnige Tage mit hoher Einspeisung und gleichzeitig geringer Nachfrage. Damit entfällt eine wichtige Einnahmequelle für viele Haushalte mit Solaranlage.

Fokus auf Eigenverbrauch und Speichertechnologien

Um den wirtschaftlichen Nachteil auszugleichen, raten Experten zunehmend dazu, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu maximieren und auf Speichersysteme zu setzen. Intelligente Energiemanagementsysteme können dabei helfen, Stromverbrauch und -erzeugung optimal aufeinander abzustimmen.

Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, Stromspeicher ausreichend groß zu dimensionieren und die Ladezeiten an den Strompreisen auszurichten. Besonders in Zeiten negativer Strompreise kann dies helfen, wirtschaftliche Nachteile abzumildern.

Fazit: Herausforderung für Betreiber, Chance für die Energiewende

Das Solarspitzengesetz stellt Betreiber von Photovoltaikanlagen vor neue Herausforderungen. Die sinkende Einspeisevergütung und strengeren technischen Anforderungen erfordern ein Umdenken in der Nutzung des eigenen Solarstroms. Wer künftig von seiner Photovoltaikanlage profitieren will, sollte verstärkt auf Eigenverbrauch und intelligente Speichersysteme setzen.

Ob das Gesetz die gewünschten Effekte für Netzstabilität und Kostensenkung erzielt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Fest steht jedoch: Die dezentrale Energiewende schreitet weiter voran – mit neuen Herausforderungen und Chancen für alle Beteiligten.

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Presse-kontakt: Klaus-Martin Meyer

Klaus-Martin Meyer, Onlinemarketing Magier

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