Planst du ein neues Haus in Niedersachsen oder eine Dachsanierung? Dann solltest du die Solarpflicht in Niedersachsen kennen – eine gesetzliche Regel, die ab 2025 den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreibt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen neue Gebäude und sanierte Dächer mit Photovoltaik-Anlagen (PV) ausgestattet werden, um den Klimazielen des Landes näherzukommen. Diese Vorgabe ist Teil der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und betrifft Tausende von Bauvorhaben jährlich.
In diesem umfassenden Guide erkläre ich dir alles zur Solarpflicht Niedersachsen: Von der gesetzlichen Grundlage über betroffene Gebäude und Ausnahmen bis hin zu Kosten, Förderungen und praktischen Tipps. Meine Infos basieren auf offiziellen Quellen wie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung sowie der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. So bist du bestens vorbereitet – und sparst dir teure Nachbesserungen. Los geht’s!
Was ist die Solarpflicht in Niedersachsen genau?
Die Solarpflicht Niedersachsen, auch PV-Pflicht genannt, verpflichtet dich als Bauherrn, auf ausreichend großen Dächern Photovoltaik-Module zur Stromerzeugung zu installieren. Ziel: Bis 2040 Treibhausgasneutralität erreichen und den PV-Ausbau auf 65 Gigawatt (GW) bis 2035 beschleunigen – davon 50 GW auf Dächern und versiegelten Flächen. Aktuell liegt Niedersachsen bei rund 6 GW (Stand Ende 2024), und die Pflicht soll Dächer als „gratis“ Solarpotenzial nutzen.
Gesetzliche Grundlage
Die Regelung steckt in § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die im Dezember 2023 novelliert wurde und ab 1. Januar 2025 gilt. Sie erweitert frühere Vorgaben: Seit 2023 galt sie für gewerbliche Neubauten (>75 m² Dachfläche) und öffentliche Gebäude, seit 2024 für weitere Gewerbebauten – jetzt umfasst sie alle Wohn- und Gewerbegebäude. Das „Solarspitzengesetz“ auf Bundesebene unterstützt dies durch angepasste EEG-Vergütungssätze.
Die Pflicht gilt nicht rückwirkend für Bestandsgebäude ohne Sanierung, sondern nur bei Neubau oder wesentlichen Dachveränderungen. Entscheidend ist der Baubeginn, nicht der Antrag – ein 2024 genehmigtes Projekt fällt unter die Pflicht, wenn es 2025 startet.
Wer ist von der Solarpflicht in Niedersachsen betroffen?
Die Pflicht hängt von der Dachgröße und der Art der Baumaßnahme ab. Hier eine klare Übersicht:
| Betroffene Baumaßnahme | Geltungsbereich | Mindestdachfläche |
|---|---|---|
| Neubau | Alle Wohn- und Gewerbegebäude | ≥ 50 m² |
| Dachsanierung | Grundlegende Erneuerungen (z. B. Neudeckung, Anbau) | ≥ 50 m² (saniert) |
| Parkplätze | Erweiterung/Sanierung >25 Stellplätze | – |
- Neubau: Jede neu errichtete Immobilie mit mindestens 50 m² Dachfläche braucht PV-Module auf mindestens 50 % der nutzbaren Fläche. Das gilt für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Gewerbehallen.
- Dachsanierung: Bei umfassenden Arbeiten (z. B. vollständige Dacheindeckung) muss die sanierte Fläche zu 50 % belegt werden. Kleinere Reparaturen (z. B. einzelne Ziegel) sind ausgenommen.
- Parkplätze und Anlagen: Für offene Parkdecks oder Erweiterungen mit mehr als 25 Stellplätzen gilt eine ähnliche Pflicht – oft mit Carports als Lösung.
Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Träger sind gleichermaßen betroffen. Du als Bauherr trägst die Verantwortung – es gibt keine automatische Prüfung, aber die Bauaufsicht kann nachhaken.
Die Anforderungen: Die 50/50-Regel im Detail
Die Kernregel ist simpel: 50 % der relevanten Dachfläche müssen mit PV-Modulen belegt werden. Aber es gibt Nuancen:
- Nutzbarer Fläche: Nur die für PV geeignete Partie zählt (Süd-, Ost-, Westausrichtung; Neigung 15–45° ideal). Nordseiten oder stark verschattete Bereiche fallen raus.
- Berechnung: Bei 100 m² Dachfläche sind 50 m² PV-Pflicht. Bestehende Solarthermie-Anlagen (z. B. 12 m²) reduzieren das auf 38 m².
- Technik: Es reicht eine Standard-PV-Anlage (z. B. Aufdach- oder Indachmodule). Speicher oder Mieterstrom sind optional, aber empfehlenswert für Wirtschaftlichkeit.
- Drittbeteiligung: Du kannst dein Dach verpachten – ein Investor installiert und betreibt die Anlage, du erfüllst die Pflicht ohne Vorleistung.
Bei ungeeigneten Dächern (z. B. <50 % nutzbar) musst du die gesamte geeignete Fläche belegen – die Pflicht entfällt nicht komplett.
Ausnahmen von der Solarpflicht: Wann entfällt die Pflicht?
Nicht jeder Fall ist pflichtig – Ausnahmen schützen vor Unvernunft. Sie gelten, wenn die Installation technisch unmöglich, wirtschaftlich unvertretbar oder rechtlich kollidierend ist. Wichtig: Ausnahmen befreien oft nur teilweise; Dokumentation (z. B. Gutachten) ist Pflicht.
Häufige Ausnahmen:
- Technische Unmöglichkeiten:
- Reet- oder Glasdächer, Traglufthallen, Zelte oder unterirdische Bauten.
- Unzureichende Traglast (auch für leichte Module <10 kg/m²).
- Fehlender Netzanschluss oder statische Einschränkungen.
- Beispiel: Bei einem historischen Fachwerkhaus mit begrenzter Last – ein Statiker-Gutachten reicht.
- Wirtschaftliche Unvertretbarkeit:
- Amortisationszeit >20 Jahre (Berechnung: Investition minus Einsparungen/Einnahmen).
- Massive Verschattung, niedrige Einstrahlung oder notwendiger Netzausbau (z. B. von 30 auf 40 kWp).
- Bei Nord-Modulen oder wenn PV die Sanierungskosten um >20 % steigert.
- Tipp: Lass eine Wirtschaftlichkeitsrechnung von einem Energieberater erstellen.
- Rechtliche oder andere Gründe:
- Kollision mit Denkmalschutz oder anderen Vorschriften.
- Notfallreparaturen nach Unwetter (keine geplante Sanierung).
- Dach <50 m² oder reine Garagen ohne Wohnnutzung.
Kein separates Verfahren nötig – bewahre Nachweise (z. B. Netzbetreiber-Brief) mit der Baugenehmigung auf. Bei Streit entscheidet die Bauaufsicht.
Kosten der Solarpflicht: Was kostet eine PV-Anlage in Niedersachsen?
Die Investition lohnt sich oft schneller, als du denkst. Aktuelle Preise (Stand 2025):
- Durchschnittskosten: 900–1.100 € pro kWp (inkl. Installation, Montage, Wechselrichter).
- Beispiel Einfamilienhaus (EFH): 15 kWp-Anlage (für 4.500 kWh/Jahr Bedarf) kostet 13.500–16.500 €. Plus Speicher (10 kWh): +5.000 €.
- Gewerbe: 50 kWp für 45.000 € – Amortisation in 13 Jahren bei 30 % Eigenverbrauch.
Jährliche Einsparungen: Bis 882 € (Eigenverbrauch bei 28 ct/kWh) plus 800 € EEG-Vergütung. Betriebskosten: Ca. 2 % der Investition (Wartung, Versicherung). Gesamtamortisation: 13–17 Jahre, je nach Ausrichtung und Speicher.
Bei Sanierungen sinken die Kosten, da Gerüst etc. schon steht – PV kann die Gesamtkosten sogar senken, wenn Förderungen greifen.
Förderungen und Vergütungen: Geld vom Staat für deine PV-Anlage
Trotz Pflicht gibt’s Unterstützung – besonders 2025:
- EEG-Einspeisevergütung: Für neue Anlagen 7,86 ct/kWh (ab Aug. 2025); bei negativen Börsenpreisen entfällt sie, aber der 20-Jahres-Förderzeitraum verlängert sich.
- Steuerliche Förderung: Bis 30 kWp: 0 % Umsatzsteuer, 50 % AfA in Jahr 1, 50 % in Jahr 2.
- Regionale Zuschüsse: In der Region Hannover 100 €/kWp (min. 2 kWp, max. 5.000 €) für Aufdachanlagen. Landesweit keine neuen Programme, aber KfW-Kredite (z. B. Programm 270) mit günstigen Zinsen (3,25 % effektiv).
- Weitere: Mieterstrom-Förderung (bis 30 ct/kWh) und regionale Initiativen (z. B. in Braunschweig oder Oldenburg – prüfe lokal).
Tipp: Beantrage vor Baubeginn über kfw.de oder regionale Portale. Die Pflicht macht PV oft rentabler als freiwillige Installationen.
Vorteile der Solarpflicht: Warum sie sich für dich lohnt
Neben der Klimabilanz (bis 40.000 kWh/Jahr pro Anlage) sparst du bares Geld:
- Eigenverbrauch: Reduziert deine Stromrechnung um 50–70 %.
- Unabhängigkeit: Weniger abhängig von steigenden Preisen (aktuell 28–30 ct/kWh).
- Wertsteigerung: PV-Häuser sind 5–10 % teurer im Verkauf.
- Umwelt: Niedersachsen spart CO₂-Äquivalente von Millionen Tonnen bis 2035.
Langfristig: Nach Amortisation „gratis“ Strom für Jahrzehnte.
Nächste Schritte: So erfüllst du die Solarpflicht
- Prüfen: Miss deine Dachfläche und Eignung (Tools: pv-gis.jrc.ec.europa.eu).
- Beratung: Hol dir einen zertifizierten Installateur (z. B. Eigensonne) oder Berater (energie-fachberater.de).
- Planung: Integriere PV in deine Baupläne – Antrag beim Netzbetreiber (z. B. Avacon) früh stellen.
- Dokumentation: Erhalte Fachunternehmererklärung und Nachweise.
- Finanzierung: Nutze Förderrechner (z. B. auf solar.enviam.de).
Falls unsicher: Das FAQ des Ministeriums (mw.niedersachsen.de) klärt offene Fragen.
FAQ: Häufige Fragen zur Solarpflicht Niedersachsen
1. Gilt die Solarpflicht für Garagen oder Schuppen?
Nein, wenn sie <50 m² haben oder keine Wohnnutzung. Reine Nebengebäude sind oft ausgenommen.
2. Was, wenn mein Dach nach Norden zeigt?
Dann belegst du die geeignete Süd-/Ost-West-Fläche – die Pflicht skaliert.
3. Brauche ich einen Speicher?
Nicht zwingend, aber empfohlen für höheren Eigenverbrauch (bis 70 %).
4. Wie hoch sind Bußgelder bei Nichteinhaltung?
Bis zu 50.000 € (Bauaufsicht), plus Nachrüstungskosten. Besser vorbeugen!
5. Kann ich die Anlage später erweitern?
Ja, die Pflicht ist Mindestmaß – Erweiterungen sind jederzeit möglich.
6. Gilt das für Mieterhäuser?
Ja, der Eigentümer installiert; Mieterstrom-Modelle teilen Erträge.
7. Was ändert sich 2026?
Keine großen Neuerungen geplant, aber EEG-Sätze könnten sinken – jetzt handeln!
Fazit: Die Solarpflicht ist Chance und Pflicht zugleich
Die Solarpflicht Niedersachsen macht Photovoltaik für Neubauten und Dachsanierungen ab 2025 zur Pflicht – aber auch zur Chance. Mit überschaubaren Kosten, attraktiven Förderungen und langfristigen Einsparungen lohnt sich die Investition für dich und die Umwelt. Prüfe frühzeitig deine Dachfläche, hole Beratung ein und nutze Förderungen, um die Pflicht smart zu erfüllen. So sparst du nicht nur Geld, sondern trägst aktiv zur Energiewende bei.
Hast du Fragen oder brauchst Hilfe? Schreib mir in die Kommentare oder kontaktiere einen Energieberater. Bleib dran – die Sonne wartet auf dich!





