Wenn du eine kleine Solaranlage auf deinem Dach hast oder eine Balkon-Solaranlage nutzt, gibt’s gute Nachrichten: Der Staat verlangt in vielen Fällen keine Steuern mehr von dir. Und ab 2025 wird das Ganze noch einfacher. Hier sind die wichtigsten Infos:
1. Keine Einkommen- oder Gewerbesteuer mehr
Wenn deine Solaranlage nicht mehr als 30 Kilowatt Leistung pro Wohnung hat, musst du auf den damit verdienten Strom keine Einkommensteuer und keine Gewerbesteuer zahlen. Das gilt auch für Mini-Anlagen, wie z. B. Balkonkraftwerke.
Neu ab 2025:
Bisher galt bei größeren Gebäuden wie Mehrfamilienhäusern eine niedrigere Grenze (15 kW pro Wohnung). Jetzt gilt die 30-kW-Grenze für alle Gebäudetypen – also auch für Mietshäuser oder Gewerbegebäude.
2. Keine Umsatzsteuer beim Kauf und Einbau
Seit Anfang 2023 musst du beim Kauf und Einbau einer PV-Anlage keine Umsatzsteuer mehr zahlen – also keine „Mehrwertsteuer“. Das spart dir Geld.
Das gilt zum Beispiel dann, wenn du die Anlage auf einem Wohnhaus oder in der Nähe davon installierst. Voraussetzung: Die Anlage darf nicht mehr als 30 Kilowatt Leistung haben – das ist normalerweise bei kleinen, privaten Anlagen der Fall.
3. Hilfe bei der Steuererklärung durch Lohnsteuerhilfevereine
Früher musstest du wegen deiner Solaranlage oft zu einem Steuerberater. Jetzt ist das einfacher: Lohnsteuerhilfevereine dürfen dir seit 2022 auch bei deiner Steuererklärung helfen, wenn du eine kleine PV-Anlage hast.
Was sie nicht dürfen:
Die Sachen rund um die Umsatzsteuer (wie z. B. die Voranmeldung oder Jahreserklärung) musst du entweder selbst erledigen oder zu einem Steuerberater gehen. Aber bei der normalen Einkommensteuer helfen die Vereine gerne weiter.
Fazit:
Wenn du eine kleine Solaranlage hast (z. B. auf dem Dach oder ein Balkonkraftwerk), kannst du dir ab 2025 bei allen Gebäudetypen viele Steuern sparen – und bekommst sogar Hilfe bei der Steuererklärung. Einfacher geht’s kaum!